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Modellflug-Club Ingolstadt e.V.


Richtlinien für die Aufgaben des Flugleiters

 

1     Flugbetrieb darf nur im Beisein eines Flugleiters durchgeführt werden.

2     Bei mehr als zwei Modellen in der Luft darf der Flugleiter selbst nicht mehr fliegen.

3     Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Er führt ein Flugleiterbuch, in dem zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes aufzuführen sind.

4     Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass nur solche Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, von denen er festgestellt hat, dass sie die für dieses Modellfluggelände zulässige Schallpegelgrenze nicht überschreiten.

5     Der Flugleiter überwacht die Einhaltung der Flugplatzordnung.

6     Der Flugleiter überwacht die Verteilung der Sendefrequenzen (Kanäle) anhand der Frequenztafel.

7     Pilot muss einen gültigen Versicherungsnachweis haben.

8     Das Gewicht eines Flugmodells darf 25 kg nicht überschreiten. Huckepackverfahren gelten bei der Bemessung des Gewichts als Einheit und dürfen 25 Kg nicht überschreiten. Für Segelschleppbetrieb gilt jedes Flugmodell für sich einzeln bei der Gewichtsgrenze.

9     Hat ein Flugmodell markante technische Fehler, so ist die Aufstiegserlaubnis zu verweigern

10     Auf die Einhaltung des Flugsektors ist zu achten

11     Die Flugbetriebszeiten sind einzuhalten.

12     Der Flugbetrieb in Dünzlau ist wochentags in Neuburg Anzumelden

13     Sollte sich ein Pilot in einer schlechten Verfassung (Alkohol etc.) befinden, ist ihm die Starterlaubnis zu verweigern.

14     Ist die Wetterlage für den Flugbetrieb nicht geeignet, so ist dieser einzustellen.

15     Während des Fliegens müssen sich die Piloten in einer Gruppe zusammenstellen.

16     Auf den Zufahrtswegen muss auf vorbeifahrende Fahrzeuge bzw. Fußgänger geachtet werden.

17     Der Flugleiter soll sich in unmittelbarer Nähe der aktiven Modellflieger aufhalten.

18     Der Luftraum muss bezüglich manntragender Flugzeuge beobachtet werden.

19     Eine Erste Hilfe- Ausrüstung muss auf dem Vereinsgelände vorhanden sein.

20     Den Weisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Flugleiter berechtigt ein Flugverbot auszusprechen. Die Vorstandschaft kann weitere Maßnahmen einleiten.

21     Bei Unregelmäßigkeiten hat der Flugleiter im Flugbuch festzuhalten:

-          Ort, Datum und Uhrzeit der Unregelmäßigkeit

-          Typ und Bezeichnung des (der) beteiligten Flugmodells (e)

-          Unregelmäßigkeitsursache, -verlauf, -folgen (Personen-, Sach-, Drittschäden)

-          Wetter vor, während und nach der Unregelmäßigkeit

-          Beteiligte Flugmodellsteuerer mit Namen und Anschrift

-          Zeugen mit Namen und Anschrift

-          Sonstige Beteiligte (Geschädigte usw.) mit Namen und Anschrift

22     Verlässt der Flugleiter vor Ende des Flugbetriebes den Modellflugplatz so muss er für einen Nachfolger sorgen.

 

 

Die Vorstandschaft

 

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