Modellflug-Club
Ingolstadt e.V.
1
Flugbetrieb darf nur im Beisein eines Flugleiters durchgeführt werden.
2
Bei mehr als zwei Modellen in der Luft darf der Flugleiter selbst nicht
mehr fliegen.
3
Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und erforderlichenfalls
ordnend einzugreifen. Er führt ein Flugleiterbuch, in dem zeitliche Übernahme
und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie Unregelmäßigkeiten während des
Flugbetriebes aufzuführen sind.
4
Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass nur solche Flugmodelle mit
Verbrennungsmotoren betrieben werden, von denen er festgestellt hat, dass sie
die für dieses Modellfluggelände zulässige Schallpegelgrenze nicht überschreiten.
5
Der Flugleiter überwacht die Einhaltung der Flugplatzordnung.
6
Der Flugleiter überwacht die Verteilung der Sendefrequenzen (Kanäle)
anhand der Frequenztafel.
7
Pilot muss einen gültigen Versicherungsnachweis haben.
8
Das Gewicht eines Flugmodells darf 25 kg nicht überschreiten.
Huckepackverfahren gelten bei der Bemessung des Gewichts als Einheit und dürfen
25 Kg nicht überschreiten. Für Segelschleppbetrieb gilt jedes Flugmodell für
sich einzeln bei der Gewichtsgrenze.
9
Hat ein Flugmodell markante technische Fehler, so ist die
Aufstiegserlaubnis zu verweigern
10
Auf die Einhaltung des Flugsektors ist zu achten
11
Die Flugbetriebszeiten sind einzuhalten.
12
Der Flugbetrieb in Dünzlau ist wochentags in Neuburg Anzumelden
13
Sollte sich ein Pilot in einer schlechten Verfassung (Alkohol etc.)
befinden, ist ihm die Starterlaubnis zu verweigern.
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Ist die Wetterlage für den Flugbetrieb nicht geeignet, so ist dieser
einzustellen.
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Während des Fliegens müssen sich die Piloten in einer Gruppe
zusammenstellen.
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Auf den Zufahrtswegen muss auf vorbeifahrende Fahrzeuge bzw. Fußgänger
geachtet werden.
17
Der Flugleiter soll sich in unmittelbarer Nähe der aktiven Modellflieger
aufhalten.
18
Der Luftraum muss bezüglich manntragender Flugzeuge beobachtet werden.
19
Eine Erste Hilfe- Ausrüstung muss auf dem Vereinsgelände vorhanden
sein.
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Den Weisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen
ist der Flugleiter berechtigt ein Flugverbot auszusprechen. Die Vorstandschaft
kann weitere Maßnahmen einleiten.
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Bei Unregelmäßigkeiten hat der Flugleiter im Flugbuch festzuhalten:
- Ort, Datum und Uhrzeit der Unregelmäßigkeit
- Typ und Bezeichnung des (der) beteiligten Flugmodells (e)
- Unregelmäßigkeitsursache, -verlauf, -folgen (Personen-, Sach-, Drittschäden)
- Wetter vor, während und nach der Unregelmäßigkeit
- Beteiligte Flugmodellsteuerer mit Namen und Anschrift
- Zeugen mit Namen und Anschrift
- Sonstige Beteiligte (Geschädigte usw.) mit Namen und Anschrift
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Verlässt der Flugleiter vor Ende des Flugbetriebes den Modellflugplatz
so muss er für einen Nachfolger sorgen.
Die Vorstandschaft
Modellflug Club Ingolstadt e.V.